Erscheinungsform unfairer Attacken

Rufmord:

Vor dem Rufmord kommt die Rufschädigung, die darauf abzielt, einen Menschen, eine Gruppe oder Organisation so schwer im Ansehen zu beschädigen, dass dauerhaft ein schlechter Ruf etabliert wird. Der Rufmord zielt auf die völlige Erledigung, auf eine soziale Vernichtung einer Person, Gruppe oder Organisation ab, von der sich die Betroffenen in der Regel nicht wieder richtig erholen können. Gerüchte, Verleumdungen und üble Nachreden gehören dazu, vor allem aber auch Verleumdungen, die zu einer gezielten Attacke von dauerhafter und ‚tödlicher' Wirkung für den Ruf und damit für die soziale Integration gestaltet werden.

Psychosoziale Sicht

Eine Rufschädigung durch die oben genannten Instrumente ist heftig und schwer genug. Sie befördert bereits soziale Desintegration und persönliche Diffusion. Ein Rufmord will den Adressaten aus der sozialen Integration herausbrechen und ins soziale Aus stellen. Eine neuerliche soziale Integration soll verwehrt sein. Die Folge ist darüber hinaus eine schwere Persönlichkeitsverletzung, eine Traumatisierung, die sich in der Folge durch Symptome einen posttraumatischen Belastungssyndroms äußert. Anstelle kontraproduktiver Bewältigungsversuche wie Suchtmittel aller Art, Depression, Suizid oder der Einsatz von Rufmord und anderen Attacken zu eigenen Abwehr ist in aller Regel psychotherapeutische, ärztliche und juristischer Beistand wirksam.

Systemische Sicht:

Rufschädigung und Rufmord aus einer Organisation heraus zeigt einen asozialen Zustand der Organisation an und sollte schleunigst in Angriff genommen werden, um im Interesse der von der Organisation Abhängigen und Betroffenen für eine Rückkehr zu sozial-positiven Leistungen zu sorgen.
Rufschädigung oder Rufmord gegen eine Organisation hat zahlreiche Folgen und Wirkungen, die nur in einer spezifischen Analyse vernünftig einschätzt und bearbeitet werden können. Neben dem Imageschaden sind juristische Aspekte zu bedenken, die durch Maßnahmen bewältigt werden können. Aber auch die Wirkung für die Mitarbeiter und Führungskräfte inklusive des für eine Organisation wichtigen Vertrauens müssen in einer Organisationsentwicklung neu erkundet und erschlossen werden. Rufmord an Einzelnen in einer Organisation ist Symptom für eine nekrophile, auf Vernichtung des Einzelnen gerichteten ‚heimlichen' Organisationsplans.

Juristische Sicht:

Neben den oben genannten Aspekten kann auch § 164 "Falsche Verdächtigung" ins Spiel gebracht werden, der mit fünf Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bedroht, wer einen anderen bei einer Behörde etc. oder öffentlich wider besseres Wissen anzeigt bzw. öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, behördliche Schritte gegen ihn in Gang zu setzen.
 

http://www.fairness-stiftung.de/rufmord.htm