Pausenregelung laut Betriebsvereinbarung:

Meines Wissens gilt folgende Ruhepausenregelung:

Eine 15-minütige unbezahlte Pause wird in eigener Zuständigkeit so eingelegt, dass sie frühestens
1 Stunde nach Dienstbeginn beginnt.

Vier Stunden nach Dienstbeginn wird ein Zeitfenster von 2 Stunden geöffnet, innerhalb dessen der Zusteller wieder in eigener Zuständigkeit eine weitere unbezahlte Pause so einlegt, dass die Pause spätestens 1 Stunde vor dem erwarteten tatsächlichem Dienstende liegt.
Sollte z. B. wegen widriger Wetterverhältnisse diese letzte 15-minütige Pause während der Zustellung nicht genommen worden sein, so wird toleriert, dass sie spätestens direkt nach der Zustellung vor dem Bearbeiten der unzustellbaren Sendungen eingelegt wird.
Das Hinzurechnen der während der Zustellung nicht in Anspruch genommenen Pausenzeiten an das Dienstende auf dem IZE-Erfassungsblatt ist nicht gestattet und wird mindestens zu Disziplinarmaßnahmen führen!!!!!

Dienstschichten von mehr als 9 Stunden Länge führen zu einer weiteren bezahlten Pause von 15 Minuten, dabei gelten die vorstehenden Regelungen zur zeitlichen Lage.
Pro Stunde Arbeitszeit ist in der Bemessung eine Zeit von 3,14 Minuten eingebaut, die zu Kurzpausen zusammengefasst werden können, z. B bei 7 Stunden: 7 mal 3,14: 22 Minuten. Diese 22 Minuten können noch zusätzlich als Kurzpause eingelegt werden.

MfG
Der Postterrier