|
ver.di und der Gesamtbetriebsrat konnten in Verhandlungen mit der Deutsche Post AG durchsetzen, dass das weggefallene Urlaubsgeld für Beamte und auch der Kürzungsbetrag in Höhe von 24,29 % beim Weihnachtsgeld (= Sonderzahlung) ausgeglichen wird.
Das ist ein weiterer großer Erfolg von ver.di und dem Gesamtbetriebsrat für die Postbeamtinnen und Postbeamten.
Damit konnte ver.di und der Gesamtbetriebsrat Planungssicherheit gewährleisten. Trotz gesetzlicher Besoldungskürzungen bleiben beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld die Einkommen der Postbeamtinnen und Postbeamten bis mindestens 2007 ungekürzt.
Die Zahlungsmodalitäten können der Tabelle auf der Rückseite dieses Flugblattes entnommen werden.
Für die Berechnung des Ausgleichsbetrages ist das Bruttomonatsgehalt maßgeblich – auch dies ist ein Pluspunkt von ver.di und dem Gesamtbetriebsrat.
|