|
Ja! Postzusteller und Prospektverteiler dürfen hier weder nicht persönlich adressierte Werbematerialien noch Postwurfsendungen einwerfen. Dies gilt auch für sog. teiladressierte Sendungen, z. B. „An die Gartenfreunde des Hauses Bergstraße 10, A-Stadt“. Persönlich adressierte Werbesendungen hingegen müssen zugestellt werden. Hinweise, wie Sie sich gegen unerwünschte Werbung schützen können, finden Sie hier.
|
|