Müssen Zusteller den Briefkastenaufkleber „Bitte keine Werbung einwerfen“ beachten?

Ja! Postzusteller und Prospektverteiler dürfen hier weder nicht persönlich adressierte Werbematerialien noch Postwurfsendungen einwerfen.
Dies gilt auch für sog. teiladressierte Sendungen,
z. B. „An die Gartenfreunde des Hauses Bergstraße 10, A-Stadt“.
Persönlich adressierte Werbesendungen hingegen müssen zugestellt werden.

Hinweise, wie Sie sich gegen unerwünschte Werbung schützen können,
finden Sie
hier.