Darauf haben sich ver.di/GBR und die Post AG verständigt:

Das wird in folgender Höhe ausgeglichen:

Ausgleich
 

  • - sowohl des gesetzlich weggefallenen Urlaubsgeldes
  • - sowie des Kürzungsbetrags des Weihnachtsgeldes in Höhe von 24,29 Prozent (Sonderzahlung nach Bundessonderzahlungsgesetz erstmalig in 2004 nur noch 60 %; in 2003 waren es 84,29 Prozent) 
     
  • im Wege einer Sonderzahlung

Zahlungsweise: Regelung für 2005

Einmalzahlung

  • - mit der Bezügezahlung für September 2005
  • * in Höhe des bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Anspruchs auf Sonderzahlung
    (9/12 des ermittelten Jahresbetrages)

Laufende Zahlung ab Oktober 2005 mit den
monatlichen Bezügen in Höhe von 1/12 des ermittelten Jahresbetrages.

Ermittlung der Höhe der Sonderzahlung

  • - Bis einschließlich 2003 gezahltes Urlaubsgeld

   * BesGr A 2 bis A 8 332,34 Euro/Jahr

    (= 27,70 Euro/Monat)

  * übrige BesGr 255,65 Euro/Jahr

   (= 21,30 Euro/Monat)

  • - Differenz in Höhe von 24,29 Prozent eines Bruttomonatsgehaltes der jeweiligen BesGr der Beamtin oder des Beamten pro Kalenderjahr.

Zahlungsweise:
Regelung für die Jahre 2006 und 2007

Monatliche Zahlung
 

  • - in den Jahren 2006 und 2007
  • - laufend mit den monatlichen Bezügen in Höhe

      von 1/12 des ermittelten Jahresbetrages